Kostenersatz durch Krankenkassen
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf teilweisen Ersatz der Behandlungskosten durch Ihre Krankenkasse, wenn für die Therapie eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Folgendes Vorgehen ist dazu nötig:
1. Bitten Sie daher Ihren behandlnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) um Verordung von Physiotherapie. Am besten in folgendem Wortlaut:
"10x Physiotherapie" oder "10x Einzelheilgymnastik"
"bei niedergelassenem Physiotherapeuten (Hr. Egarter)"
Im Falle eines Hausbesuchs zusätzlich:
"10x Hausbesuch" oder "Hausbesuch erbeten"
Wichtig:
Keine Zeitangaben!
Manche KK verlangen den Namen des betreffenden Therapeuten auf der Verordnung. Bestehen Sie daher auf die Angaben im oben angeführten Wortlaut, damit bei Bewilligung und Kostenersatz alles "glatt" geht.
2. Diese Verordnung lassen Sie bei ihrer Krankenkasse bewilligen. [siehe dazu unten: "Informationen zur Bewilligung"]
3. Inzwischen können Sie bereits einen Termin mit mir vereinbaren.
4. Die bewilligte Verordnung bringen Sie zur (ersten) Behandlung mit und zahlen jede Behandlung jeweils direkt danach in bar.
5. Am Ende der Behandlungsserie erhalten Sie von mir die Verordnung samt einer saldierten Rechnung zurück.
6. Verordnung und Rechnung ergehen nun wieder an die Krankenkasse, worauf Ihnen die Kosten nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse teilweise rückerstattet werden.
- Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach!
Informationen zur Bewilligung:
Um die verordneten Therapien bewilligen zu lassen, bringen Sie die Verordnung entweder persönlich zur Bewilligungsstelle der Krankenkasse, oder Sie senden sie per Post oder Fax an das zuständige Büro (siehe unten: "Kontaktdaten der Krankenkassen")
Die verordneten Therapien werden meist sofort (d.h. im Falle persönlicher Vorsprache an der Krankenkasse innerhalb weniger Minuten) und ohne weitere Umstände bewilligt, außer Sie haben im betreffenden Jahr schon 2 oder mehr Therapieserien der gleichen Art in Anspruch genommen.
Nachfolgend finden Sie die
Kontaktdaten
der Krankenkassen:
(für den Einzugsbereich St. Pölten)
Sozialversicherungsanstalt
d. gewerblichen Wirtschaft
Servicestelle St. Pölten
Daniel-Gran-Str 48
A-3100 St. Pölten
Tel.: 0 27 42 / 3 11 06 0...-0
Fax: 0 27 42 / 3 11 06 2
Bewilligung: per Post, per Fax 02252/ 89521, oder persönlich in der Servicstelle St. Pölten.
Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Bezirksstelle St. Pölten
Kremser Landstr 8
A-3100 St. Pölten
Tel.: 05 0899...-0
Bewilligung: per Post oder persönlich
Wiener Gebietskrankenkasse Zentrale Verwaltung:
Wienerbergstr 15-19, A-1100 Wien
Tel.: +43(1)60122...-0
Fax: +43(1)6024613
Bewilligung: Möglich bei der nächstgelegenen Wiener Bezirksstelle, per Fax (siehe oben) an die Zentrale/medizinischer Dienst, oder noch einfacher: Bei der Bezirkstelle der NÖ-GKK in St. Pölten!
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Außenstelle St. Pölten
Bahnhofpl 10, A-3100 St. Pölten
Tel.: +43(2742) 346575
Fax: +43(2742)346575-50
Bewilligung: Fax (02742/346575-50), per Post oder persönlich.
Sozialversicherungsanstalt d Bauern Hauptstelle Wien
und NÖ
Ghegastr 1
A-1030 Wien
Tel.: +43(1)79706...-0
Fax: +43(1)79706-1300
Bewilligung: per Fax DW 2531 oder per Post.
Versicherungsanstalt f Eisenbahnen u Bergbau GenDion
Linke Wienzeile 48-52, A-1060 Wien,
Tel.: +43(1)58848...-0
Fax: +43(1)58848-332
Bewilligung: per
Fax DW 486 oder 493, oder per Post obere Adresse - „Bewilligungsdienst“
© Michael Josef Egarter, 2006